Kündigungsverfahren
Kündigungsverfahren im Hort |
||
Die Kündigung muss der Hortleitung schriftlich vorliegen |
||
Das Kündigungsschreiben bitte nicht dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zusenden |
||
Die Kündigung muss folgende Punkte enthalten: |
||
|
||
Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich. (siehe Beispiel unten) |
||
Die Hortleitung bearbeitet die Kündigung und leiten diese an den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen weiter |
||
Sie erhalten eine Information von der Hortleitung, wenn die Kündigung bearbeitet wurde |
||
Beispiel: |
||
|
||
Für die Kündigung können Sie auch gerne unseren Vordruck nutzen |
||
Stand: 23.03.2022 |