Kündigungsverfahren

 Kündigungsverfahren im Hort

 

Die Kündigung muss der Hortleitung schriftlich vorliegen

Das Kündigungsschreiben bitte nicht dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zusenden

Die Kündigung muss folgende Punkte enthalten:

 

Name des Kindes

Geburtsdatum des Kindes

Klasse des Kindes

möglichst PKN (Personalkennnummer des Kindes)

Name der Eltern

Anschrift der Eltern

Kündigungstermin (30.06. / 31.07./31.08) 1 Monatsfrist beachten

 

Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich. (siehe Beispiel unten)

Die Hortleitung bearbeitet die Kündigung und leiten diese an den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen weiter

Sie erhalten eine Information von der Hortleitung, wenn die Kündigung bearbeitet wurde

Beispiel:

  Wenn Sie wünschen, dass der Betreuungsvertrag zum 31.07.2022 endet, dann müssen Sie uns spätestens am 30.06.2022 die Kündigung einreichen.

 Für die Kündigung können Sie auch gerne unseren Vordruck nutzen

 

Stand: 23.03.2022